Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Montagvogtgericht
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Montagsgericht
Montaggut
Montagjünger
Montagskost
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Montagvogtgericht
, n.
das an einem Montag (I 3) zusammentretende Vogtgericht
vgl.
Montagsgericht
- was dannenthin das monntag-vogt-gricht absonderlich betrifft, weilen der alten ordnung zuwider einige vndervögt auß denen an diß gericht zwengigen gemeinden die besuchung desßelben unterlassen ... als sollen sie nun fürterhin alle monntag so gricht sein wird, das gericht geflißen besuchen1692 ZürichGB. 364Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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