Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Montagvogtgericht

Montagvogtgericht

, n.

das an einem Montag (I 3) zusammentretende Vogtgericht 
  • was dannenthin das monntag-vogt-gricht absonderlich betrifft, weilen der alten ordnung zuwider einige vndervögt auß denen an diß gericht zwengigen gemeinden die besuchung desßelben unterlassen ... als sollen sie nun fürterhin alle monntag so gricht sein wird, das gericht geflißen besuchen
    1692 ZürichGB. 364