Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Moratorium

"ein dem Schuldner durch obrigkeitliche Anordnung gewährter Aufschub zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten" (HRG.1 III 667) mit dem Ziel, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners für eine spätere Leistung aufrechtzuerhalten