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Mord

, m., f. u. n.
urspr. Bez. für den Tod ganz allgemein (vgl. R. Schützeichel/Fschr. für I. Reiffenstein zum 60. Geburtstag (Göppingen 1988) 15ff.), dann für die Tötung von Menschen, wobei sich, allerdings nicht durchgängig, Mord durch die Verheimlichung der Tat vom offenen Totschlag abhebt, vgl. D. Rosenthal, Tod ... (Göteborg 1974) 204ff. u. ForschRArch. 10 (1988) 47ff
I böswillige, vorsätzliche Tötung; heimliche Tötung im Gegensatz zum offenen Totschlag; Tötung aus niederen Beweggründen; bei gebotenem Frieden kann auch eine nicht tödliche Verletzung als Mord bezeichnet werden; als todeswürdiges Verbrechen Gegenstand der Hochgerichtsbarkeit
II Tötung (auch durch Tiere) ohne Heimtücke oder böse Absicht, auch (offene) Tötung im Zweikampf
III Niedermetzelung vieler Menschen
IV verdienter Tod
V schweres Unrecht
VI Leichnam des Ermordeten
VII in magischen Ritualen: das Bild des Feindes
VIII Verleumdung als Rufmord
IX in bestimmten Wendungen
  • 1 mit Verben
    • a Mord blasen: Alarm blasen
    • b Mord legen auf jn. jn. des Mordes beschuldigen
    • c (zu) Mord schlagen ermorden; weitere Belege Richthofen,WB. 936
  • 2 mit Adjektiven
    • a (be)namter/un(be)namter Mord Mord, dessen Opfer bestimmt bzw. noch nicht näher bestimmt ist (letzteres bezogen auf ungeborenes menschliches Leben); vgl. His,FriesStrR. 263f. u. Richthofen,WB. 936
    • b dieblicher Mord Körperverletzung mit einer unehrlichen Waffe, hier übtr. auf die Waffe selbst
    • c falscher Mord falsches Zeugnis, Urkundenfälschung
    • d liegender Mord Mord an einem liegenden (schlafenden) Menschen
  • 3 zur Paarformel Mein und Mord siehe 1Mein (I) 
  • 4 Rsprw.
über den flüchtigen Mörder verhängte 1Acht (II) 
Urkunde über die Verhängung der Mordacht 
wegen eines Mordes Geächteter, wie Ächter (II 2) 
schweres Verbrechen der heimlichen, meist nächtlichen (vgl. Mordnachtbrand, Nachtbrand) Brandstiftung, wobei der Tod von Menschen billigend in Kauf genommen wird; übtr. auch die Gerichtsbarkeit darüber
wer einen Mordbrand begeht

mordbrennen

, v., mnl. auch mit anderer Wortbildung (vgl. MnlWB. IV 1960f.) mordbranden, v.
einen Mordbrand verüben, (jn., eine Sache) in böser Absicht, auch bei einem räuberischen Überfall, durch eine Brandstiftung schwer schädigen
wer einen Mordbrand begeht
Verbrechen des Mordbrennens 
Frau, die einen Mordbrand begeht
Mordbrand verübend
Frau, die einen Mordbrand begeht
wie Mordbrennerei 
Dieb, der einen Mord (I) in Kauf nimmt
Verwundung mit mörderischer Absicht

morden

, v.
töten, einen Mord (I) verüben
wie Mörder 
(auf Mord (I) zielende) Brandstiftung
Alarm, Geschrei (I 1), das wegen eines Mordes (I) erhoben wird und dessen mißbräuchliche Erhebung unter die hohe Gerichtsbarkeit fällt
Glocke (B) für Alarm oder Benachrichtigung
I wird in Straßburg bei einem Aufruhr, in Kriegsnot, bei Vollstreckung eines Todesurteils geläutet
II gibt in Freiburg i. Br. den nächtlichen Termin an, nach dem man nicht mehr ohne Licht auf der Straße angetroffen werden darf
wie Mord (I) 

mordig

, adj.
zum Mord (I) bereit, mordgierig

mordio

, interj.
ein Notschrei, Ruf beim Mordgeschrei, vgl. DWB. VI 2547
Anstimmung des Mordio-Rufs als Alarmzeichen

mordisch

, adj.
wie mörderisch (I) 
Keule (I) als Mordwaffe
mörderischer Angriff

(Mordleodi)

, Genus?
"Wergeld für einen verheimlichten Mord bzw. Totschlag" (v.Olberg,Freie 147)

mordlich

, adj.
I mörderisch, häufig zur Charakterisierung gefährlicher, tödlicher Waffen, vereinzelt zur Bez. leicht verletzlicher Körperstellen, auch allgemein "verwerflich" (1578)
II einen Mord (I) anzeigend

mordlingen

, adv.
wie mordlich (I) 
wer zum Mord (I) aufhetzt
einem Mord (I) entsprechend

mordmeil

, adj.
mordbefleckt

mordmeilig

, adj.
wie mordmeil 
als Mordwaffe in Frage kommendes 3Messer (I 3) 
nächtlicher Mordbrand 
Tötung

Mordrad

, n.
"Richtrad"

Mordrat

, m.
I Mordanschlag
II Anstifter zu einem Mord

mordräte

, adj.
mordstiftend
Richter, der über Mord (I) richtet
ermorden
I wie Mord (I) 
II Rechtsprechung in Mordsachen 
ermorden
wie Mörder 
wie Mörder 
Rechtsangelegenheit, die einen Mord (I) betrifft, im Fivelgoer Recht jede Missetat, bei der die Halslösung versagt ist
Raubmord
Raubmörder
heimliche, hinterlistige Schädigung
wie Mord (I) 
mordliche (I) Verletzung, Mord (I) 
wie Mörder 
tödliche Stichverletzung
I Hieb in mörderischer Absicht
II Mordanschlag
Mord (I), auch Mordversuch

Mordtat

, f.
todeswürdiges Verbrechen, böswillige, heimtückische Tötung, auch Mordversuch und einfacher Totschlag, der als Mord (I) gewertet wird
wie Mörder 

mordtätig

, adj.
eine Mordtat bezweckend oder bewirkend
I von Personen
II von Handlungen und Sachen
I auf mörderische Weise
II wie mordtätig 

Mordtod

, m.
wie Mord (I) 

(mordtot)

, adj.
durch Mord (I) getötet

Mordung

, f.
Ermordung, Mord (I) 

Mordwaffe

, f. u. n.
tödliche Waffe, die, sofern sie heimlich getragen werden kann, böse Absichten des Trägers vermuten läßt
wie Mordwaffe 
wie Mordtat 
Wurf in mörderischer Absicht
die Stätte eines Mordes (I) bezeichnender Stein

Morðwyrhta

, nur pl.
"heimliche Mordstifter" (auch aL.: morðwytan "heimlicher Tötung Mitwisser") Liebermann,WB. 149