Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Morddieb

Morddieb

, m.

Dieb, der einen Mord (I) in Kauf nimmt
  • sintemal die mord-diebe mit ihren sebeln ihn so grimmig empfangen, daß er fuͤr todt ligen bleibt
    1689 Valvasor,Krain III 2 S. 134
  • anzeige derer jetzt in verschiedenen landen herumstehenden mord- und banden-diebe 
    1751 ZDKulturg.2 1 (1872) 506
unter Ausschluss der Schreibform(en):