Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Morddolg)

(Morddolg)

, n.

Verwundung mit mörderischer Absicht
zu Dolg
  • morthdolch thrimene further a bote and a riuchte [(bei) Verwundung in mörderischer Absicht (sind) die Buße und die Zahl der Reinigungseide anderthalbmal so hoch] 
    um 1300 HunsingoR. 62
unter Ausschluss der Schreibform(en):