Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordfeuer

Mordfeuer

, n.

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(auf Mord (I) zielende) Brandstiftung
  • 1483 OARiedlingen2 747
  • so ein mortfeur [oder mortgeschrei zu lesen?] oder feindeiogeschrei wurd, soll sich ein ider an die ort fugen und halten, wo er beschieden ist
    um 1500 Lauda 189
  • das schlimste war noch darbey, daß sich diese bestien an diesem grausamen mord-feuer noch nicht begnuͤgen liessen
    1721 Knauth,Altenzella IV 47
unter Ausschluss der Schreibform(en):