Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordsache
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Mordsache
, f.
Rechtsangelegenheit, die einen Mord (I) betrifft, im Fivelgoer Recht jede Missetat, bei der die Halslösung versagt ist
- fon mord sekum. alle fresan mugen hiara firna beta mith fia. bi halua thrim wendum [Von Freveltaten. Alle Friesen können ihre Verbrechen mit Geld büßen, außer in drei Ausnahmefällen]Mitte 15. Jh. FivelgoHs.(Sjölin) I 360
- so soll auch keinem von adel frey stehen, einige todtschlaͤger oder mordsache zu unterschlagen, weniger zu vergleichen1650 EstRitterLR. 410Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)