Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordsache

Mordsache

, f.

Rechtsangelegenheit, die einen Mord (I) betrifft, im Fivelgoer Recht jede Missetat, bei der die Halslösung versagt ist
  • fon mord sekum. alle fresan mugen hiara firna beta mith fia. bi halua thrim wendum [Von Freveltaten. Alle Friesen können ihre Verbrechen mit Geld büßen, außer in drei Ausnahmefällen] 
    Mitte 15. Jh. FivelgoHs.(Sjölin) I 360
  • so soll auch keinem von adel frey stehen, einige todtschlaͤger oder mordsache zu unterschlagen, weniger zu vergleichen
    1650 EstRitterLR. 410
unter Ausschluss der Schreibform(en):