Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordtäter

Mordtäter

, m.

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wie Mörder 
  • lanndtfridbrüchige verretterische mordtheter 
    1562 Haltaus 1365
  • einem jederem in diesem gerichte erleubet demselben mordt thater ohne alle straffe und schew in ... unsern gerichtenn vom lebend zum todt zu bringen
    1562/77 LünebNGO. 396
  • haben wir dem ... so den rechten mordtäter gehörtermaßen lebendig einbringt oder anzeigt 300 floren ... zu reichen verordnet
    1571 Grüll,OÖRobot 71
  • daß sy den vermessenlichen, fraͤuenlichen vnnd muetwilligen todtschlaͤgern, mordt, auch allen anndern vbelthaͤtern vnnd mißhaͤnndlern ... kainen ... fürschub thuen
    TirolLO. 1573 VIII 69
  • daß sy den ... todtschloͤgern, mordt, auch allen anndern v̆belthaͤtern vnnd mißhaͤnndlern ... kainen vnderschlaipff ... geben
    TirolLO. 1573 VIII 69
  • wird iemand durch hexen-werck ... ermordet; so soll der mord-thaͤter, wo es eine manns-person ist, aufs rad geleget; ein weibsbild aber zum feuer verurtheilet werden
    1683 Lünig,CJMilit. 1346
  • daß er als ein straßenschänderischer mordtäter zu verbüßung seines verübten ohnmenschlichen verbrechens und zu jedermanns abscheulichem beispiel in eine kuhhaut eingenähet und durch ohnvernünftige tiere auf die richtstatt geschleifet, daraufhin mit dem rade durch zerstoßung seiner glieder vom leben zum tode gerichtet ... werden solle
    1754 FrkBl. 13 (1961) 4
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