Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mordwehr

Mordwehr

, f.

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wie Mordwaffe 
  • so ainer dem andern mit trunknen straich schlieg außerhalb der mordwehr, der soll abermahls auch fünf schilling heller verfallen sein
    1567 WürtLändlRQ. I 197
  • meuchel- sive mordwehr, pugio, pugiunculus, clunaculum
    1691 Stieler 2512
  • es sollen ... bürger ... kein frevelwehr, als wurffbeichel, bleykugel ..., noch andere mordwehr ... bey ihm tragen
    oJ. Weißenburg i.N.Stat. 252
unter Ausschluss der Schreibform(en):