Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Morgenbede

Morgenbede

, f.

Grundsteuer mit dem Morgen (III) als Berechnungsgröße
  • als man diß buch und morgenbede gesatzt und geordnet hait
    1492 PfälzW. I 10
  • das alle gutter, ... so bis anhero gefreiet gewessen, solang die in gefreitter handt verbleiben, der morgenbeedt gefreitt gelassen worden sindt ... da aber solche vber kurtz oder lang in vngefreiette handt erwachsen, alsdan sie gleich andern mitt der beedt belegt vndt verbleiben sollen
    1628/29 PfälzW. II 738