Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Morgengabsrecht
Artikel davor:
Morgenbede
Morgenbrot
Morgenbuch
Morgengabe
Morgengabbrief
Morgengabsgebühr
Morgengabsgeld
Morgengabsgewohnheit
Morgengabskind
morgengaben
Morgengabsrecht
, n.
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rechtliche Regelungen zur Morgengabe (I); Recht aus einer Morgengabe (I); oft in der Wendung: als, nach, wie Morgengabrecht und Gewohnheit
- ez schol auch vnser liebeu housvrowe ... jnne haben E. vnd S., di wir ir ze margengab gegeben haben, vntz an ir tode, als margengab reht vnd gewonhait ist in dem lande datz Osterreich1322 OÖUB. V 309Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ich pin auch vorgenanter H.v.R. der vorgenanten guͤter meiner hausvrawͤn ... recht scherm und gewer fur all ansprach, als lehens puͤrchrecht und perchrecht und margengab recht ist1375 GöttweigUB. I 619
- er soll sie ... des wydems nach wydems recht vnd der morgengab nach morgengabrecht vnd gewonhait versehen1488 FürstenbUB. IV 74Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wie morgengabsrecht und gewohnheit ist. durch diese redensart wird das der frauen zustehende eigenthuͤmliche recht angezeiget1762 Wiesand 758Faksimile - in Google Books
- daß ... im gegensatze einer feierlichen ehe eine nicht feierliche (ohne desponsatio) blos auf morgengabsrecht geschlossen werden koͤnne1824 Mittermaier,PrivR. 352Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte