Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): morgengäblich

morgengäblich

, adj.

auf Grund einer Übereignung als Morgengabe (I) entstanden
  • ist statt, schloß vnd grafschafft B. auß morgengeblichen rechten an die freyherren von S. ... kommen
    1616 Guler,Raetia 202v