Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): morgengäblich
Artikel davor:
Morgengabe
Morgengabbrief
Morgengabsgebühr
Morgengabsgeld
Morgengabsgewohnheit
Morgengabskind
morgengaben
Morgengabsrecht
Morgengabsverschreibung
Morgengabezins
morgengäblich
, adj.
auf Grund einer Übereignung als Morgengabe (I) entstanden
- ist statt, schloß vnd grafschafft B. auß morgengeblichen rechten an die freyherren von S. ... kommen1616 Guler,Raetia 202v