Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Morgenschatz

Morgenschatz

, m.

eine Grundsteuer mit dem Morgen (III) als Berechnungsgrundlage
  • welcher morgenschatz halb auf ostern, halb auf michaelis soll entrichtet werden
    1620 HambGSamml. X 397
  • wann jemand ... wegen hinterstelligen morgen-schatzes ... verhaftet bleibet
    1657 HadelnPriv. 283
  • [Landbürgereid] wie ich denn ... meinen tuͤrckenschatz, schoß, morgenschatz, accise ... nach verordnung beyder ... staͤdte ... einbringen [werde]
    1765 HambGSamml. X 705