Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Movendelpfründe
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Mostmesse
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Mostzehnte
Mot
Movendel
Movendelkaplan
Movendelmesse
movendeln
Movendelpfründe
, f.
wie Movendel
- [die Stifter machten zur Bedingung, daß sie] einen jeden briester auf solcher movendelpfründ zu setzen und entsetzen gut macht und gewalt haben1493 ZBayrKG. 26 (1957) 8
- diesselbenn stifftunge ... das ein mouendel ... pfrundt ist ... das die durch einen layen priester ... verwest werde1503 BeitrBairKG. 17 (1911) 34