Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlbeschauer

Mühlbeschauer

, m.

Amtsperson, die die Mühlbeschau vornimmt und die Einhaltung der Mühlenordnung kontrolliert
  • so ein kund zu klagen ursach zu haben oder daß im durch den müller oder die seinige ein schade geschehen zu sein glaubte, soll er ... solches den verpflichteten mühlbeschauern anzeigen
    1601/1788 WürtLändlRQ. II 555
  • und damit vorernannte bestellende muͤhlbeschauere in ihrem amt desto fleißiger seyn, und auf die muͤller und muͤhlen besseres aufsehen haben moͤgen, so ordnen wir, daß ihnen von allen ruͤgenden strafen, der fuͤnfte theil zu einer belohnung gegeben werden solle
    1714 SammlBadDurlach III 242