Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühldiebe
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(Mühlenbesserung)
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Mühlenbuch
Mühldiebe
, f.
Diebstahl in einer Mühle (I), unter verschärfter Strafe stehend
- swer aus den padstuben icht stilt gwant, daz man ab gezogen hât durch pades willen, wiert er dômit begriffen, daz sol man richten nâch der mul diufvor 1328 Ruprecht(Claußen) Art. 97