Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenbeläufer

Mühlenbeläufer

, m.

ein Angestellter des Mühlenamts (I) 
  • hat der muͤhlen-belaͤuffer fuͤr andern darauf fleißig acht zu geben, dieselben [muͤhlen] zu gehoͤriger zeit zuschliessen, und zu oͤffnen
    1680 CCMarch. IV 4 Sp. 102