Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenbeschauung

Mühlenbeschauung

, f.

wie Mühlbeschau 
  • innerhalb 30 jahren [wurde] ... kein actus der muͤhlen-beschauung mehr fuͤrgenommen
    1631 Beyer,Mühlenbauk. II 190
  • unsere amtleute [sollen] ... mit beiziehung ... zweyer verordneten und beeydigten muͤhlschauere, des jahrs wenigstens zweymal eine muͤhlbeschauung anstellen
    1714 SammlBadDurlach III 241