Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlendiener

Mühlendiener

, m.

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Bediensteter des Mühlenamts (I) 
  • solchem betrug aber zu begegnen, wollen wir einen polirten stahl fertigen lassen, damit unser verordnete oberuffseher und muͤhlendiener ... in den muͤhlensaͤcken die prob nehmen
    1677 HessSamml. III 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):