Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühleneigenherr
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Mühlenbrief
Mühlenbuch
Mühldiebe
Mühldieberei
Mühldiebheit
Mühlendiener
Mühlendienst
(Mühlending)
(Mühlendingzeit)
Mühle
Mühleneigenherr
, m.
Eigentümer einer Mühle (I)
- dass die müller oder mühleneigenherren schuldig sein sollen, das wasser in dem runss und bett zu erhalten also ..., dass die strassen, wege oder güter der particolaren nicht beschädiget werden1696 ZSchweizR.2 29 (1910) 201