Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenerbe
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, m.
ab 1276 in den lat. Quellen coheredes molendinorum
in Köln: Bez. für ein Mitglied in der Genossenschaft bürgerlicher Anteilseigner an den Rheinmühlen
in Köln: Bez. für ein Mitglied in der Genossenschaft bürgerlicher Anteilseigner an den Rheinmühlen
Sachhinweis: H. Kranz, Die Kölner Rheinmühlen ... (Aachen) 1991
- also ist ein halfscheit [an der Mühle] an den bischof komen ... die ander halfscheit den mullen-herren und -erben bis uff heutigen tag verpliben2. Hälfte 16. Jh. BuchWeinsberg II 232Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
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