Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenhandwerk

Mühlenhandwerk

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Müllerhandwerk, fachgerechte Bedienung einer Mühlenanlage
  • ist auf einer mül und lehret das m[ülhandwerk] 
    1574 SchwäbWB. VI Nachtr. 2611
  • da einer, der das muͤhl-handwerck nicht gelehrnet, auch nicht meister ist, oder werden kan, ein frembde muͤhl im bestand nehme, dem soll ein gelehrnter muͤhlner-meister ... einzustellen befugt seyn
    1672 CAustr. II 23
  • wieder diejenigen aber, welche das muͤhlen-handwerck gar nicht gelernet, und sich doch vor muͤhlen-bursche ausgeben, mit der inquisition verfahren werden koͤnne
    1726 CCMarch. IV 4 Sp. 188
unter Ausschluss der Schreibform(en):