Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenhandwerk
Artikel davor:
Mühlengerechtigkeit
1Mühlengericht
2Mühlgericht
Mühlgeschauer
Mühlgewerb
Mühlgraben
Mühlgraf
Mühlengülte
Mühlgut
Mühlhafer
Mühlenhandwerk
, n.
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Müllerhandwerk, fachgerechte Bedienung einer Mühlenanlage
- ist auf einer mül und lehret das m[ülhandwerk]1574 SchwäbWB. VI Nachtr. 2611Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da einer, der das muͤhl-handwerck nicht gelehrnet, auch nicht meister ist, oder werden kan, ein frembde muͤhl im bestand nehme, dem soll ein gelehrnter muͤhlner-meister ... einzustellen befugt seyn1672 CAustr. II 23Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wieder diejenigen aber, welche das muͤhlen-handwerck gar nicht gelernet, und sich doch vor muͤhlen-bursche ausgeben, mit der inquisition verfahren werden koͤnne1726 CCMarch. IV 4 Sp. 188Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin