Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenhauptmann
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2Mühlgericht
Mühlgeschauer
Mühlgewerb
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Mühlgraf
Mühlengülte
Mühlgut
Mühlhafer
Mühlenhandwerk
Mühlenhauptmann
, m.
Aufsichtsperson im Mühlenwesen
- zu welchem ende wir ... dem muͤhlen-hauptmann, den muͤhlenschreibern, muͤhlenmeistern, und saͤmtlichen muͤhlen-bedienten, ... anbefehlen, nicht allein fuͤr sich selbst denselben [Vorschriften der Mühlenordnung] ohne abbruch nachzukommen, sondern auch auf andere ein wachendes auge zu haben1680 CCMarch. IV 4 Sp. 99Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin