Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenlehen
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Mühlkanon
Mühlenkarcher
(Mühlenkarre)
Mühlenknappe
Mühlenknecht
Mühlknechtsgelöbde
Mühlkorn
Mühlkosten
Mühlkuchen
(Mühlenlage)
Mühlenlehen
, n.
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Mühle (I) als ein Lehen (I 1)
- in demselben dorf git man von deme mvlnlehen sehzic pfenningeum 1240 MBoica 36, 1 S. 100Faksimile - in Google Books
- unum mullehen vi solidos longorumum 1280 MBoica 36, 1 S. 195Faksimile - in Google Books
- ein mvͤllehen giltet ii. mvtt rokken. aber da selb ein vischlehen, giltet iii. mutt rokken14. Jh. PfarrkirchenUrb. 180Faksimile - in Google Books
- von munssen vnd zollen vnd mvl lehen. swer aus munssen oder aus zollen oder aus mulen oder aus andern so getanen guttern icht ze lehen hat den sol der herr peweisen seins guts also hie uor gesprochen ist15. Jh. Schwsp.(Kurzform II/Eckh.) Lehnr. Art. 34 (Kb)
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Mühlleihe
Mühlenleute
Mühllohn
Mühlmacher
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(mühlenmär)
(Mühlenmär)
Mühlmaß
Mühlmäßlein