Mühlenordnung, f.
Mühlenordnung, f.
obrigkeitliche Fixierung des Mühlenrechts (I)
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[haben wir] eine muͤhl- vndt wasser-ordnunge ... aufgericht1561 CAug. II 700 Faksimile
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laut der muhlen-ordnung, so wir in vnsern emptern und stedten, do vns die muͤhlen zustendig, sonderlich aufgerichtet1572 CCMarch. IV 4 Sp. 23 Faksimile
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damit sich jeder müller für schaden vnd straff zu huetten, so solle diese mühlordnung, wie sich gebueret, publicirt vnd in der ersten vnd nechsten mühlbesichtigung inn einer jeden mühl den müllner fürgeleßen ... werden1572 EgerZftO. 101 Faksimile
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inhalt der kaiserlichen mülordnung1587 OÖsterr./ÖW. XIII 117
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die mühlschauer sollen jezuweilen die mühl visitiren und, so sie etwas der mühlordnung zuwider finden, es dem vorsteheramt anzeigen, welches jedesmal den müller dieserhalb strafen solle1601/1788 WürtLändlRQ. II 555 Faksimile
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mühlvoigts instruktion: massen wir ihme dann hiermit völlige gewalt geben, nicht allein alle mühlverwandten von dem müller an bis zum untersten mühljungen, sondern auch die mahlgäste, wann er sie auf frischer that an öffentlichen muthwillen, schlagerey, oder anderen ... unser mühlordnung zuwiderlauffenden beginnen betroffen, ... mit einer geldt- oder leibesstrafe zu belegen1610 Schlesien/ZRG.² Germ. 63 (1943) 324
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daß durch das gesammte handwerk der muͤhler dieser muͤhlordnung fleissig nachgelebt werde1701 KurpfSamml. IV 571 Faksimile
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zu den hoheits-rechten gehoͤret: die gewalt muͤlen-ordnungen abzufassen1757 Estor,RGel. I 946 Faksimile
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es soll dem jedesmaligen muͤhlen-pachter ... vor der einweisung ... die gegenwaͤrtige muͤhlen-ordnung deutlich vorgelesen und sodann derselbe, nach der zu ende angefuͤgten eydes-notul ... nach deren umstaͤndlichen erklaͤrung, verpflichtet werden1766 ColditzMühlO. 2
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waag- und muͤhlenordnung zu Dillenburg1803 WeistNassau III 172 Faksimile
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diese muͤhlenordnung muß gleich der muͤhlenwaage-tabelle in den muͤhlen aufgehangen werdenPreußGS. 1810 S. 99
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dem fuͤhrer der muͤllerzunft liegt die pflicht ob, zu sorgen, daß durch das gesammte handwerk der muͤller der muͤhlordnung fleißig nachgelebt, und die straffaͤlligen ohne ruͤcksicht ... angezeigt werden1817 RepStaatsVerwBaiern VI 66 Faksimile