Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenrechnung
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Mühlmaut
Mühlmehl
Mühlenmeister
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Mühlmetzegetreide
Mühlmoler
Mühlenordnung
Mühlenpacht
(Mühlenpfänder)
Mühlenpfennig
Mühlenrechnung
, f.
Abrechnung bzw. Rechnungslegung der Mühleneinkünfte
- da aber durch die fauth, landschreiber und ander, die stadt und mühl rechnung in gemelter stadt angehört werden, geht die atzung uff gemeiner stadt kosten1557 Winter,Wiesloch 196
- die kreis-calculatores haben an rechnungen abzunehmen ... mühlen-, wagerechnungen1758 ActaBoruss.BehO. XI 2 S. 554