Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenrechnung

Mühlenrechnung

, f.

Abrechnung bzw. Rechnungslegung der Mühleneinkünfte 
  • da aber durch die fauth, landschreiber und ander, die stadt und mühl rechnung in gemelter stadt angehört werden, geht die atzung uff gemeiner stadt kosten
    1557 Winter,Wiesloch 196
  • die kreis-calculatores haben an rechnungen abzunehmen ... mühlen-, wagerechnungen 
    1758 ActaBoruss.BehO. XI 2 S. 554