Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenreise

Mühlenreise

, f.

wie Mühlfahrt, hier als bäuerlicher 1Dienst (C II 2 b) 
  • des dienstgelts, mulreisen vnd holtz halben soll dieser vortrag nur ad vitam dises pfarhers, des junckherrs vnd seiner haußfraw gelten
    1581 PrignitzVis. 191