Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenschatz

Mühlenschatz

, m.

pauschale oder vom Mahlaufkommen abhängige Abgabe für die Nutzung einer Mühle (I) 
  • von diesen schatzungen, es sey schaaf- hufen- land- muͤhlen- oder scheffel-schatz [soll niemand befreit sein]
    1681 BrschwWolfenbPromt. V 37
  • die buͤrger und bauern aber, so ihre eigene muͤhlen administriren und den determinirten muͤhlenschatz abfuͤhren, sind von diesem letztern auf ide nahrung gesetzten [Mühlenschatz] frey
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 477