Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenstaub
Artikel davor:
Mühlschlag
(Mühlschläger)
Mühlschreiber
Mühlschwein
Mühlensester
Mühlensesterfaß
Mühlspan
Mühlstall
1Mühlstatt
2Mühlstatt
Mühlenstaub
, m.
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zusammengefegte Mehlreste in einer Mühle (I) als Abgabe des Müllers
bdv.:
Staubmehl
- er [Müller] git ouch jerlich 1 schf gerbter gersten und 60 vtl müllstoub1488 HohenzollJh. 19 (1959) 106
- [eine Mühle zinst jährlich 2 Säcke] mülinstob1492 SchweizId. X 1070Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons