Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlensteindirektor
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Mühlschwein
Mühlensester
Mühlensesterfaß
Mühlspan
Mühlstall
1Mühlstatt
2Mühlstatt
Mühlenstaub
Mühlsteiger
Mühlenstein
Mühlensteindirektor
, m.
in Preußen: Beamter, der die Herstellung von Mühlensteinen (I) und den Handel damit kontrolliert
vgl.
Mühlsteinregal
- daß der dritte theil von allen straffen [für unerlaubten Handel mit Mühlsteinen] zwischen dem ersten anzeiger derer verbrecher, und unsern muͤhlenstein-directorn, also behalten und getheilet werde1689 CCMarch. IV 4 Sp. 115Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin