Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlensteindirektor

Mühlensteindirektor

, m.

in Preußen: Beamter, der die Herstellung von Mühlensteinen (I) und den Handel damit kontrolliert
  • daß der dritte theil von allen straffen [für unerlaubten Handel mit Mühlsteinen] zwischen dem ersten anzeiger derer verbrecher, und unsern muͤhlenstein-directorn, also behalten und getheilet werde
    1689 CCMarch. IV 4 Sp. 115
unter Ausschluss der Schreibform(en):