Mühlenverwalter, m.
Mühlenverwalter, m.
Aufsichtsbeamter über die Mühlen (I) bzw. (V)
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dieweil es auch den schlickgeschworenen und mühlenverwaltern zu schwer fällt, die ansagen allemal selbst zu bestellen und die strafen einzufordern1616 Beck,DanzigerNehrung 175
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[der Müller hat die Pflicht, die Mühle instandzuhalten] worauf aber auch muͤhlen-verwalter, muͤhlen-schreiber und muͤhlen-meister absonderlich gute aufsicht haben muͤssen1722 HessSamml. III 897 Faksimile