Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenvogteiamt
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Mühlenverwalter
Mühlverwandte
Mühlenvierling
Mühlvogt
(Mühlenvogtei)
Mühlenvogteiamt
, n.
wie Mühlenvogtei (III)
- daß dieße unsere bestettigung uns und unserm moͤllnvoigteyambte zu M. an bußen und straffen unabbruͤchig sey1678 MagdebKauflBrüdersch.