Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlenrecht/mühlrecht

I die Gesamtheit der für den Mühlenbetrieb geltenden Rechtsnormen
II das Recht zum Betrieb einer Mühle (I), uU. als Pertinenz einer Liegenschaft, später in einigen Gegenden die gewerbliche Konzession
III das mit einer Mühle (I) verbundene Recht
IV Abgabe an eine Mühle (I) 
V einmaliger Beitrag, den jeder neu zuzulassende oder sich niederlassende Meister bestimmter Handwerke in die Zunftkasse zahlen muß (wohl für die Nutzung der Mühle)
VI wie Mühlwind 

mühlrecht

, adj.
den Normen des Mühlenrechts (I) entsprechend