Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühlsteinregal
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Mühlensteindirektor
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Mühlensteinfaktorei
Mühlsteingeld
Mühlsteinhandel
Mühlensteinhandlung
Mühlsteinniederlage
Mühlsteinregal
, n.
Monopol (I) des Herrschers auf Herstellung und Vertrieb von Mühlensteinen (I)
- wir [Markgraf] also nicht allein an unserm muͤhlenstein-regal, sondern zugleich an unsere zoll-intraden defraudiret werden1689 CCMarch. IV 4 Sp. 113Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- haben [wir, König] daher beschlossen, ... das bisher bestandene muͤhlstein-regal aufzuheben1809 NCCPruss. XII 1 Sp. 793Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin