Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühltafel
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Mühlensteindirektor
Mühlensteinfaktor
Mühlensteinfaktorei
Mühlsteingeld
Mühlsteinhandel
Mühlensteinhandlung
Mühlsteinniederlage
Mühlsteinregal
Mühlsteinszehnte
Mühlsteuer
Mühltafel
, f.
I
in einer Mühle (I) sichtbar angebrachte Bekanntmachung über den amtlich festgesetzten Umfang der Mahlmetze (I u. II) und weiterer Bedingungen des 2Mahlens
- es sollen die müller ihnen angelegen seyn lassen, die mühletaffelen in der mühle hangen zue lassen, daß selbe mänigklich lesen könne1688 SchweizId. XII 523Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- [ist unser Wille] daß ... die muͤhl-tafeln in quaest. muͤhlenen von unsern ober-amtmaͤnnern und staabs-beamten auf dieses hier gnaͤdigst vorgeschriebene muͤlter ... eingerichtet und abgeaͤndert ... werden sollen1761 Reyscher,Ges. XIV 793Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Genossenschaft der Mühlenerben
- er was stathelder an der mullentaffel2. Hälfte 16. Jh. BuchWeinsberg III 119Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln