Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mühmlein
Artikel davor:
Mühlenzeichen
(Mühlenzeichenbuch)
(Mühlenziese)
Mühlenzins
Mühlzoll
Mühlzwang
Muhmbruder
Muhme
Muhmenhaus
Muhmenkind
Mühmlein
, f.
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weibliche Verwandte, gelegentlich auch Anredeform ohne verwandtschaftlichen Bezug
vgl.
Muhme (II)
- wir süllen ... vnsern lieben mümel frawn Angesen, chüniging von Vngern irs heyrat gütes vnd morgengab verrichten1324 MWittelsb. II 287Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so haben wir erhört ... die ... bet, die vnns vnnserm lieben muemlen Elspet vnd Anne grefin von G. an haben gelaitt, vnnd haben ... die ... aygenschafft ... gegeben, die wir an derselben müll haben gehabt1332 MBoica XVI 364Faksimile - in Google Books
- ermürdt der Geir bierschenck sein mümlin, was zwelff jar alt15. Jh. AugsbChr. I 321Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gelobten sie zu beyden theilen ... A. der vatter ... vnd ... B. als ein vogt, vnd im namen ... seiner zweyer muͤmlin ... diese ... vberkomnuß ... stet ... zu halten1610 Wehner,HofgRottw. 352Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg