Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müllerherberge

Müllerherberge

, f.

von der Zunft eingerichtete Unterkunft für fahrende Müllergesellen 
  • sollen ... all ... müllkhnecht vnnd junger auf die bestöltte müllner hörberg, so vorher nie gewest, einziehen vnnd sich daselbsten vmb arbaith ... anmelten
    1600 EferdingRQ. 93