Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müllerordnung

Müllerordnung

, f.

Gesamtheit der das Müllerhandwerk (I) regelnden Vorschriften
  • bäcker- und müller-ordnung 
    1456 InvFrankfStadtarch. I 215
  • haben wir ... solche ... müllnerordnung ... verfassen lassen
    TirolLO. 1573 VI 37
  • [Übschr.:] müllerordnung 
    1577 WürtLändlRQ. I 726
  • soll er [Müller] nach der andern müller ordnung schuldig sein, seinen oberen ablaß eines werkschuhs hoch offen [zu] halten, damit wasser für ... feuer ... sey
    1587 Schenk,Ersingen 84
  • das [nach Abzug der Metzen] ubrig aber dem, so malen lasst, nach dem maß und anzal, wie in der müllnerordnung ... begriffen, bleiben soll
    1587 OÖsterr./ÖW. XIII 119
  • im ganzen land ist ein kais. publicierte gefertigte müllnerordnung aufgericht verhanden
    1588 OÖsterr./ÖW. XIII 342
  • welcher mülkhnecht maister werden will, der soll sich ... fur ein ersambs hanndtwerch der müllner stöllen vnnd der maisterschafft vor der ladt begeren vnnd sich vermüg die khayßerlichen müllner ordnunng durch die georndten zöchmaister ... notturfftigelich examiniern lassen
    1600 EferdingRQ. 88
  • 1651 Vorarlberg/ÖW. XVIII 37
  • [Übschr.:] miller lohn und ordnung 
    1651 Vorarlberg/ÖW. XVIII 37
  • neue revidirte pauer- gesinde- hirten- schaͤffer- vnd muͤller-ordnung, nach welcher sich jederman ... richten soll
    1651 CCMarch. V 3 Sp. 109
  • weilen alle ... publicirte muͤllner-ordnungen, denen muͤhl-herrn und muͤllnern ... verbiethen, daß sie zu ihren brod-gebaͤcht (so sie ... in ihren muͤhlen ... zu verkauffen befugt seyn) keine gelehrte becker-jungen ... halten
    1672 Beyer,Mühlenbauk. II 55
  • erneuerte muͤller- und beckenordnung 
    1693 ZürichSamml. III 135
  • klagen vorgekommen, daß wegen allzukurzen begrifs, der ... in unsern landen uͤblich gewesenen muͤller-ordnung, denen nachlaͤsigkeiten, auch ... betrug nicht genugsam gesteuret ... seye
    1714 SammlBadDurlach III 240
  • der müller [schwört] ... ohne vortheil zu mahlen, das mehl ... nach der obrigkeitl. müllerordnung zu liferen
    vor 1746 InterlakenR. 421
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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