Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mündleinrechnung

Mündleinrechnung

, f.

öffentliche Rechnungslegung des Vormundes über die Verwaltung des Mündelvermögens
vgl. Mündel
  • alle vormunden sollen jährlich vor e.e. rath ihre mündleinrechnung tun, und bey solcher rechnung sollen die nechsten freunde oder die mündlein selbst sein
    um 1600 Wild,Vogtland 175