Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mündleinrechnung
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Mundknecht
Mundkosten
Mündleinrechnung
, f.
öffentliche Rechnungslegung des Vormundes über die Verwaltung des Mündelvermögens
vgl.
Mündel
- alle vormunden sollen jährlich vor e.e. rath ihre mündleinrechnung tun, und bey solcher rechnung sollen die nechsten freunde oder die mündlein selbst seinum 1600 Wild,Vogtland 175
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mündlich
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(Mundlobde)
1mundlos
2mundlos
(Mundlosung)
(Mundmal)