Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzbereiter

Münzbereiter

, m.

berittener Beamter, der die Münze (IV) visitiert
  • daß die verordnete gemeine gwardinen oder muͤntz-bereiter vor den probiers-tagen die muͤntz-staͤdte, so sich muͤntzens-gerechtigkeit gebrauchen, bereiten und die muͤntz unter dem hammer wegnehmen und aufziehen sollen
    1568 Moser,KreisAbsch. I 519