Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzbüchse

Münzbüchse

, f.

Behälter, in dem die Münzen zur Münzprobation gebracht werden
  • zu folge des ... reichs aufgerichteter muͤntz-probir-ordnung seynd ... des westphaͤlischen crays staͤnd raͤthe und gesandten zu dem ordinari-muͤntz-probations-wesen geschritten, und haben die vorbrachte ... muͤntzbuͤchsen eroͤffnet, was darinn befunden, aufziehen und ... probiren, wie alles befunden, in eine ... verzeichnuͤß bringen, darnach die muͤntz-buͤchsen verschlossen und versiegelt dem muͤntz-meister ... wieder zustellen lassen
    1599 Moser,KreisAbsch. III 391
  • probier- und muͤntz-buͤchsen (die zu den gewoͤhnlichen probation-taͤgen unverbleiblich einzubringen, angewiesen werden sollen)
    1603 RAbsch. III 511
  • die muͤntz-buͤchsen, klagten und rechnungen ... bey derselben [cantzley] allein in originali abgelegt und verwahrt werden
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 236