Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzedikt

Münzedikt

, n.

ein das Münzwesen (I) betreffendes Gesetz
  • wo jemands aus den gemeinen staͤnden, gegen dem vorigen ausgegangenen muͤntz-edict, gravamina ... fuͤrbringen wuͤrde
    1557 RAbsch. III 149
  • wollet auch ... ein vleißigs aufmercken ... haben, daß alle ewere ... vnderthanen ... vom keyserlichen muͤntz edict, in allen ... artickeln ... gehorsamlich nachleben
    1560 CCMarch. IV 1 Sp. 1175
  • [der Umlauf von Falschgeld] nicht alleine den publicirten muntzedicten towedder, sondern ok den ... rikessteden und einem jedern ... to schaden ... gereiket
    1567/93 HambBurspr. 426
  • etliche crayß und staͤnde ihre gravamina in schrifften uns ... anzeigen lassen, wie beschwerlich es ihnen ... gewesen ... unserm kayserlichen muͤntz-edict ... zu folgen
    1571 Moser,StaatsR. I 303
  • schrot und korn unserm muͤntz-edict und ordnung gemaͤß zu machen
    1571 Moser,StaatsR. I 304
  • zu vermeidung dero im keyserlichenn munz edict gesazten ... straffenn
    1577 HessSamml. II 610
  • befunden, daß marggraf Ph. zu B. ... böße halbe bazen gemünzt, die dem münz-edict ... zuwider
    1586 Wielandt,BadMünzG. 107
  • wir ... bey zeit vnserer regierung ... haben ... von vnserm ... herrn vattern ... publicirte muͤntzedicten verschiedentlich renoviret
    1622 HessSamml. I 613
  • in künftigen fällen ... soll sich männiglich nach ... unsern münzedict und taxordnungen in seinen contracten, handel und wandel ... richten
    1623 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 71
  • daß solche ... finantzerey zu ... veracht ... vnser ... muͤntzedicten, zu abbruch, schmehlerung vnd verkleinerunge vnsers hohen habenden muͤntzregalstuͤcks, vnd vnsern vnderthanen selbst zu ... schaden gereichet
    1624 HessSamml. I 665
  • muͤntz-sorten, welche theils nicht ... vor voll angenommen werden, theils gar in denen muͤntz-edicten verbothen [worden sind]
    1717 CCMarch. IV 1 Sp. 1043
  • erneuertes muͤnz-edict wegen verrufener geldsorten und deren wechseley
    1737 HadelnPriv. 400
  • wir ... in unserm münzedikt ... nachbeschriebene silbermünze auf ihren innerlichen wert heruntergesetzt ... haben
    1737 Hannover/QNPrivatR. II 2 S. 285
  • der in den muͤnzedicten ... bestimmten strafen
    1770 AltenburgSamml. II 189
  • nachdeme ... kayser Franz ... in seinem erlassenen muͤnzedict die haltung der muͤnz-probationstaͤge empfohlen hatte
    1773 Moser,KreisVerf. 296
  • sollen maͤkler auf das muͤnzedikt vereydet werden
    1793 Schwarz,LausWB. III 253
  • die strafen in beobachtung der muͤnzedikte von nachlaͤssigen obrigkeiten
    1794 Schwarz,LausWB. V 133
unter Ausschluss der Schreibform(en):