Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzeinung

Münzeinung

, f.

Vereinbarung über die Ausmünzung von Geld nach einem unter mehreren Münzberechtigten abgesprochenen gleichen Münzfuß 
  • die graffen ... auff gleich schrot und korn und andere müntz ordenunge ynn müntzeynung zu nehmen
    1528 Diefenb.-Wülcker 770