Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzenwipper

Münzenwipper

, m.

j., der um des eigenen Vorteils willen an einer Münzverschlechterung beteiligt ist
vgl. Kipper
  • [Flugblatt] fraget jemand wer dieser ist, sein name heißet münzenwippr 
    1621 Volckmann,AlteGewerbe 136