Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzerhausgenosse

Münzerhausgenosse

, m.

Mitglied einer der privilegierten Münzerhausgenossenschaften, die sich vorwiegend in Bischofsstädten aus ehemaligen Hofministerialen und späteren städtischen Beamten gebildet hatten und wesentlichen Einfluß auf Münzgewerbe, Münzverwaltung und den Geldverkehr ausübten
Sachhinweis: LexMA. VI 931f.
  • der bischoff und die ratherren hant ... macht, ein schuͤlteßen und richter zuͤ setzen ... in der statt zuͤ W. ader in dem burgfryden, ußgenummen dinstluͤde, muͤnßer-, welgworterhusgenoßen 
    13./14. Jh. Kohler-Koehne,Worms 36 [ebd.ö.]