Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzfuß
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(Münzersche)
Münz'ersteigerung
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Münzfälscher
Münzfehler
Münzfinanzer
münzfrei
Münzfreiheit
Münzfreiung
Münzfuß
, m.
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der gesetzlich vorgeschriebene Edelmetallgehalt und Wert einer Münze (I 1)
vgl.
Karat (I 2),
Korn (III)
- weil ... sich noͤthig befunden, ... einen gewissen und bestaͤndigen muͤntz-fuß zu nehmen1657 CCMarch. IV 1 Sp. 1233Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- reichs-fuß, ist die beschaffenheit der muͤntze nach ihrem innerlichen valor, wie solche ... sich am korn befinden, und ... gaͤng und gebe seyn soll. dieser muͤntz-fuß hat dem reich etlich hundert jahr viel verdruß ... gemacht1717 Hübner,ZtgLex.8 1425Faksimile - in Google Books
- der muͤnz-fuß ist die gehoͤrende proportion der metalle und des gewichts der muͤnze, wie ... dieselbe nach ... schrot und korn, nach dem zusatz und feine, zahl und gewichte, beschaffen seyn soll1751 Buder 768Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- muͤnzfuß ... heißt die vorgeschriebene ordnung, wie eine jede muͤnze in schrot und korn beschaffen seyn, und wie ... das feine gold ... ausgemuͤnzet werden soll1754 Ludovici,KfmLex.1 III 1984
- da man unter denen 3. ... craysen Francken, Bayern und Schwaben, samt dem ober-rheinischen, bereits eines gleichen muͤnz-fusses halber mit einander verstanden ist die noch uͤbrige neben-puncten [sich] bey einem ... muͤnz-probations-convent gar wohl ausgleichen lassen1754 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 575Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- gleichwie der preiß des goldes und silbers bestaͤndig steigt; so muß sich auch der muͤnzfuß bestaͤndig veraͤndern1758 v.Justi,Staatsw. II 292Faksimile (ca. 89 KB)
- welchergestalt bey verändertem münzfuß ein darlehn zu verstatten [jedesmal nach dem innerlichen werth und gehalt]um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 54 § 7
- kan er [Souverain] den wert derselbigen [auswärtigen münzsorten] nach dem muͤnzfuße, den er in seinen landen angenommen hat, fest setzen1777 Moser,VölkerR. 471Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollte in zukunft ein leichterer münzfuß eingeführt werden: so dient bey bestimmung der von den unterthanen zu entrichtenden ... zinsen, der gegenwärtige münzfuß zur richtschnur1794 PreußALR. II 7 § 483
- im reiche gibt es mehrere münzfüßeum 1795 StaatsRHeilRömR. 64
- die staatsbeamten genießen ... einen stehenden ... gehalt ... in baarem gelde. der regel nach sollte der muͤnzfuß in der bestallung genau angegeben werden1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 237Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- wenn sich, nachdem ich jemandem geld vorgeliehen habe, eine muͤnzveraͤnderung ereignet, so entsteht die frage, in welchem muͤnzfuße das darlehn wieder zu geben ist1801 RepRecht VI 91Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- muͤnz-fuß, heißt die obrigkeitlich vorgeschriebene ordnung ..., wie eine muͤnze, in hinsicht ihres gewichts, gehalts oder schrot und korns, beschaffen seyn, und wie hoch das metall ausgemuͤnzt werden muͤsse1832 Schlössing,KaufmWB. 224