Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzgefälle
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Münzgebrechen
Münzgefälle
, n.
hoheitliche Einkünfte aus der Verleihung des Münzrechts
- vier hundert taller aus euer kais. mt. ... münzgefellen1564 Zivier,SchlesBgw. 132Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vermoͤg des finanzrechts kan die staatshoheit von der ausuͤbung ihrer saͤmtlichen regalien einkuͤnfte ziehen ... aus dem staatskreditrechte die muͤnzgefaͤlle1785 Fischer,KamPolR. III 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)