Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzgefälle

Münzgefälle

, n.

hoheitliche Einkünfte aus der Verleihung des Münzrechts 
  • vier hundert taller aus euer kais. mt. ... münzgefellen 
    1564 Zivier,SchlesBgw. 132
  • vermoͤg des finanzrechts kan die staatshoheit von der ausuͤbung ihrer saͤmtlichen regalien einkuͤnfte ziehen ... aus dem staatskreditrechte die muͤnzgefaͤlle 
    1785 Fischer,KamPolR. III 338