Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzgepräge
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, n.
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I
das für die Münzproduktion handwerklich notwendige Instrumentarium
- [Bericht, daß] in der ... münzstätte die größte unordnung herrsche und daß ... [des Münzmeisters] hausfrau einen teil des münzgepräges nach B. geschleppt habe1636 Wielandt,BadMünzG. 119
II
das Prägen von Münzen (I)
- die handwerker, welche die zum muͤnzgepraͤg erforderliche instrumenta u. materialia verfertigen, bei schwerer ... strafe gehalten seyn, ohn vorwissen ihrer obrigkeit solche ... nicht zu machen, noch auszubessern1759 Emminghaus,CJGerm. II 492Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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