Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzgut/münzgut
Artikel davor:
Münzgegenhändler
Münzgegenschreiber
Münzgeld
Münzgenosse
Münzgenossenschaft
Münzgepräge
Münzgerechtigkeit
Münzgericht
Münzgeselle
Münzgulden
Münzgut
, n.
das für die Münzproduktion erforderliche Rohmaterial
- [im Fall unredlichen Betriebs einer Münzstätte sollen sie] das muͤnz-gut ... durch ... unsere fiscalen ... confisciren1690 CCMarch. IV 1 Sp. 1308Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wurde ... Chur-sachsen ... rescribirt: das muͤnzgut, als ihro kayserlichen maj. verfallen, in verwahr nehmen, und an den kayserlichen hof-fiscalen ... folgen zu lassen1774 Moser,JustizVerf. I 778Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen dieselben [ungangbaren münzgattungen] entweder auf kösten der gemeinden zu gangbaren sorten ... umgeprägt, oder aber als münzgut nach einem bekannt gemachten preise ... gegen currente geld-sorten ausgewechslet ... werden1793 Niedersimmental 205Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
münzgut
, adj.
dem üblichen Münzfuß entsprechend
- haben wir ... die summa gelts ... in muͤnßgueter lanndswerung gethaͤdingt1552 Reyscher,Ges. II 102Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)