Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Münzhandel

Münzhandel

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Geldwechselgeschäft
  • zu geschweigen des merklichen schadens, den sie [die Juden] allein mit dem heimlichen munzhandel ... zufügen werden
    1598 WürtLTA.2 I 501